Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von YEAH PARTNER, einer Marke der What's Next Ventures GmbH. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen.
Version 1.0 · Stand: 20. Oktober 2026
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von YEAH PARTNER, insbesondere Partner Kickstart, Partnerships as a Service, Pay per Partner sowie Workshops und Beratung. Teil C regelt die Zusammenarbeit mit Unternehmen, denen wir Lösungen unserer Kunden vorstellen (Partner).
- (2)Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
- (3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringen.
- (4)Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen, insbesondere das angenommene Angebot, (2) Teil B dieser AGB für die jeweilige Leistung, (3) Teil A dieser AGB, (4) die gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die What's Next Ventures GmbH, Freie-Vogel-Straße 369, 44269 Dortmund, eingetragen beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 28046, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Baake, USt-IdNr. DE305546162. YEAH PARTNER ist eine Marke der What's Next Ventures GmbH (im Folgenden „YEAH PARTNER“ oder „wir“).
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- (1)Darstellungen unserer Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder Gesprächen sind unverbindlich. Verbindlich ist erst unser individuelles Angebot.
- (2)Unsere Angebote sind bis zu dem darin genannten Datum gültig, sonst 30 Tage ab Angebotsdatum.
- (3)Halten wir dem Kunden in einem Angebot eine Kategorie im HR Partner Hub frei, gilt das bis zu dem im Angebot genannten Datum unter folgendem Vorbehalt: Fragt vorher ein anderer Anbieter dieselbe Kategorie an, teilen wir das dem Kunden in Textform mit. Der Kunde kann das Angebot dann innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang dieser Mitteilung annehmen. Danach dürfen wir die Kategorie anderweitig vergeben, und das Angebot erlischt für diese Kategorie.
- (4)Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt, insbesondere durch Unterschrift, einfache elektronische Signatur, Bestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder Zahlung der Rechnung zu diesem Angebot. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
- (5)Sonderkonditionen gelten nur für das im Angebot genannte Unternehmen. Für verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger gelten sie nur mit unserer Zustimmung in Textform.
§ 4 Leistungen und Leistungsumfang
- (1)Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Beschreibungen auf unserer Website dienen der Orientierung und werden nur Vertragsbestandteil, soweit das Angebot auf sie verweist.
- (2)Wir erbringen Dienstleistungen, insbesondere Recherche, Ansprache und Qualifizierung von möglichen Partnern, Erstellung von Unterlagen, Organisation von Gesprächen, Reporting und Beratung. Wir schulden die sorgfältige Erbringung dieser Tätigkeiten, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- (3)Wir garantieren insbesondere keine bestimmte Zahl an Gesprächen, Partnern, Empfehlungen, Kunden oder Umsätzen. Ob Partnerschaften entstehen und ob daraus Kunden werden, hängt von Markt, Angebot, Konditionen und den Entscheidungen Dritter ab. Im Angebot genannte Ziele beschreiben gemeinsame Absichten, keine zugesicherten Ergebnisse. Bei Pay per Partner wird dieses Risiko über die Vergütung je aktiviertem Partner abgebildet (§ 22).
- (4)Wir bestimmen Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung im Rahmen des Vereinbarten selbst und sind nicht weisungsgebunden. Wir dürfen qualifizierte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einsetzen und bleiben dem Kunden gegenüber verantwortlich.
- (5)Wir sprechen mögliche Partner im eigenen Namen und für den Kunden an, unter Beachtung des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts. Kontaktdaten von Endkunden geben wir nur weiter, wenn beide Seiten das wünschen. Wir sind nicht berechtigt, den Kunden zu vertreten oder für ihn Verträge zu schließen, und der Kunde ist nicht verpflichtet, mit einem von uns vorgestellten Unternehmen zusammenzuarbeiten.
- (6)Software ist nicht Bestandteil unserer Leistungen. Nutzt der Kunde auf Wunsch die Software Referrion, ist dies ein eigenständiger Vertrag mit der Referrion GmbH zu deren Bedingungen.
- (7)Wir dürfen zur Leistungserbringung übliche Software, auch KI-gestützte Werkzeuge, einsetzen. Vertrauliche Informationen des Kunden verarbeiten wir dabei nur mit Diensten, die diese Informationen nicht für eigene Zwecke, etwa zum Training, nutzen.
- (8)Können wir Leistungen aufgrund von Umständen nicht erbringen, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel höhere Gewalt, Krankheit, Ausfall von Plattformen wie LinkedIn), verlängern sich vereinbarte Zeiträume um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden darüber unverzüglich.
- (9)Partner im Sinne dieser AGB sind Unternehmen und Selbstständige, die mit möglichen Kunden des Kunden in Kontakt stehen und ihn empfehlen, vorstellen oder mitverkaufen, zum Beispiel Beratungen, Agenturen, Steuerberatungen, Verbände und IT-Systemhäuser. Kein Partner in diesem Sinne sind Endkunden des Kunden, die nur selbst kaufen, eigene Mitarbeitende und verbundene Unternehmen des Kunden. Mehrere Standorte, Niederlassungen oder Personen desselben Unternehmens zählen als ein Partner. Rechtlich selbstständige Gesellschaften mit eigenem Geschäft zählen jeweils als eigener Partner, auch wenn sie zur selben Unternehmensgruppe gehören.
§ 5 Partnerbeziehung und Verantwortung des Kunden
- (1)Über das Zustandekommen, den Inhalt und die Beendigung einer Partnerschaft entscheidet allein der Kunde. Vereinbarungen zwischen Kunde und Partner kommen ausschließlich zwischen diesen zustande. Wir werden nicht Vertragspartei.
- (2)Vergütungen, Provisionen oder sonstige Vorteile für Partner vereinbart und zahlt der Kunde direkt. Wir zahlen keine Vergütungen an Partner und haften nicht für deren Zahlung.
- (3)Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Partnerprogramm und die mit Partnern getroffenen Vereinbarungen rechtmäßig sind. Das umfasst insbesondere gewerberechtliche Erlaubnispflichten (zum Beispiel nach § 34d GewO bei der Vermittlung von Versicherungen), berufsrechtliche Vorgaben der Partner, Transparenzpflichten gegenüber Endkunden sowie die Vorschriften gegen Korruption im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB).
- (4)Nach der Übergabe eines Partners übernimmt der Kunde die Partnerbeziehung. Für Leistungen, Verhalten oder Ergebnisse von Partnern haften wir nicht.
- (5)Wir sind kein Versicherungs-, Finanzanlagen- oder Immobiliardarlehensvermittler und erbringen keine erlaubnispflichtigen Vermittlungsleistungen. Unsere Vergütung richtet sich nach unserer Tätigkeit beziehungsweise nach aktivierten Partnern, nicht nach Verträgen, die der Kunde mit Endkunden schließt.
- (6)Nimmt der Kunde am HR Partner Hub oder einem anderen Partnernetzwerk von YEAH PARTNER teil, gilt für das Zustandekommen der Verträge mit Partnern § 23.
- (7)Stellen wir Muster für Partnervereinbarungen oder Partnerbedingungen bereit, dienen diese als Ausgangspunkt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Der Kunde prüft und verantwortet ihren Einsatz im eigenen Fall.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- (1)Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit: den Kickoff-Fragebogen, die Partnerbestandsliste nach § 9 Abs. 1, Informationen zu Angebot, Zielkunden und Partnerkonditionen, einen Demo-Zugang, freigegebene Kundenbeispiele sowie eine feste Ansprechperson.
- (2)Der Kunde reagiert innerhalb angemessener Frist auf Partneranfragen und Übergaben, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, und erteilt Freigaben für Unterlagen innerhalb von fünf Werktagen.
- (3)Der Kunde stellt sicher, dass er an allen Materialien, die er uns überlässt (zum Beispiel Logos, Texte, Kundenreferenzen), die erforderlichen Rechte besitzt, und dass die Angaben zu seinem Angebot und seinen Partnerkonditionen zutreffen.
- (4)Vertriebs- und Produktmaterial für Partner, etwa Präsentationen, Produktinformationen, Preisangaben, Kundenbeispiele und Demo-Zugänge, stellt der Kunde bereit und hält es aktuell. Wir erstellen nur die im Angebot genannten Unterlagen, insbesondere den Partner-One-Pager bei der Direktansprache und die Programmseite im HR Partner Hub. Weiteres Material erstellen wir nur nach gesonderter Vereinbarung.
- (5)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Zeiträume entsprechend. Vereinbarte Vergütungen bleiben geschuldet. Zusätzlichen Aufwand, der dadurch entsteht, berechnen wir nur nach vorheriger Ankündigung und Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- (1)Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz im Ausland, etwa in Österreich oder der Schweiz, richtet sich die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden Regeln, gegebenenfalls im Reverse-Charge-Verfahren. Der Kunde teilt uns dafür seine USt-IdNr. oder vergleichbare Angaben mit.
- (2)Soweit nicht anders vereinbart, gilt: Einmalige Vergütungen, etwa der Start in Modell A oder der Partner Kickstart, sind vor Leistungsbeginn fällig. In Modell B ist die Vergütung für die Mindestlaufzeit vor Leistungsbeginn fällig, danach monatlich im Voraus. In Modell C ist die Gebühr für die Mindestlaufzeit vor dem Start des HR Partner Hub fällig, danach jeweils für den nächsten Verlängerungszeitraum im Voraus. Bei Partnerships as a Service ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig (§ 21). Erfolgsabhängige Vergütungen stellen wir gesammelt zum Monatsende in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ratenzahlungen bieten wir nicht an.
- (3)Wir beginnen mit der Leistung, also mit dem Kickoff oder der Vorstellung im HR Partner Hub, nach Eingang der ersten fälligen Zahlung.
- (4)Reisekosten und sonstige Auslagen berechnen wir nur, wenn dies vorab vereinbart wurde.
- (5)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist eine Rechnung mehr als 14 Tage überfällig, können wir nach vorheriger Ankündigung Ansprache, Übergaben und die Vorstellung im HR Partner Hub bis zum Ausgleich aussetzen. Laufende Vergütungen bleiben geschuldet. Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug können wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Im HR Partner Hub wird die Kategorie dann frei.
- (6)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- (1)Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot und Teil B dieser AGB. Endet ein Vertrag vorzeitig, steht uns die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu. Darüber hinaus gezahlte Beträge erstatten wir, soweit Teil B nichts anderes regelt.
- (2)Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder trotz Mahnung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
- (3)Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail an sebastian@yeahpartner.com). Maßgeblich ist der Zugang.
- (4)Bei Vertragsende erhält der Kunde eine Übersicht der Unternehmen, die wir für ihn angesprochen haben, mit Firmenname und Stand, ohne Ansprechpersonen und Kontaktdaten. Die Partner, die wir ihm übergeben haben, kennt er aus der Übergabe. Rechercheergebnisse, Kontaktdaten und unsere internen Gesprächsnotizen übergeben wir nicht.
§ 9 Zielpartnerliste und Umgehungsschutz
- (1)Vor der Ansprache stimmen wir mit dem Kunden eine Zielpartnerliste ab. Der Kunde übermittelt uns dafür eine Liste seiner bestehenden Partner, der Unternehmen, mit denen er in konkretem Austausch steht, und früherer Kontakte (Partnerbestandsliste). Zu jedem Eintrag gibt der Kunde an, ob eine Ansprache erlaubt ist. Unternehmen ohne diese Freigabe nehmen wir nicht in die Zielpartnerliste auf. Unternehmen mit Freigabe können nach Abstimmung aufgenommen werden. Für sie gelten die Regeln zur Vergütung und zum Umgehungsschutz wie für alle anderen Unternehmen der Zielpartnerliste. Die Ansprache beginnt erst nach Freigabe der Zielpartnerliste durch den Kunden.
- (2)Damit Unternehmen nicht doppelt angesprochen werden, informiert der Kunde uns, bevor er während der Laufzeit selbst ein Unternehmen der Zielpartnerliste anspricht.
- (3)Für erfolgsabhängige Vergütungen gilt: Schließt der Kunde während der Laufzeit oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende eine Partnerschaft mit einem Unternehmen, das wir ihm übergeben oder vorgestellt haben oder mit dem wir für ihn ein Gespräch geführt haben, gilt dieser Partner als aktiviert. Wir dokumentieren diese Leistungen und teilen sie dem Kunden in unseren Updates mit. Das gilt auch, wenn die Partnerschaft über ein verbundenes Unternehmen zustande kommt. Ausgenommen sind Unternehmen, die auf der Partnerbestandsliste ohne Freigabe zur Ansprache stehen, sowie Unternehmen, mit denen der Kunde nachweislich schon vor unserer ersten Ansprache in konkretem Austausch über eine Partnerschaft stand, ohne sie auf der Partnerbestandsliste zur Ansprache freizugeben.
- (4)Der Kunde informiert uns in Textform, wenn er mit einem solchen Unternehmen eine Partnerschaft vereinbart. Auf Anfrage teilt er uns mit, mit welchen dieser Unternehmen eine Zusammenarbeit besteht.
§ 10 Wettbewerbsschutz und Exklusivität
- (1)Während der Laufzeit stellen wir den Partnern, die wir für den Kunden ansprechen, keinen anderen Anbieter aus derselben Kategorie vor. Die Kategorie ergibt sich aus dem Angebot. Ist unklar, ob ein Anbieter in dieselbe Kategorie fällt, stimmen wir uns vorher mit dem Kunden ab.
- (2)Darüber hinaus besteht keine Exklusivität. Wir dürfen für andere Unternehmen tätig sein, auch in derselben Branche, und dieselben Partner für Lösungen aus anderen Kategorien ansprechen.
§ 11 Vertraulichkeit
- (1)Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite, insbesondere Konditionen, Kundendaten, Partnerlisten, Preise und Geschäftsstrategien, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
- (2)Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Seite bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
- (3)Gegenüber angesprochenen Partnern dürfen wir die Informationen weitergeben, die für die Ansprache erforderlich und vom Kunden freigegeben sind, insbesondere den Partner-One-Pager und die Partnerkonditionen.
- (4)Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Laufzeit und drei Jahre darüber hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind.
§ 12 Datenschutz
- (1)Beide Seiten halten die geltenden Datenschutzvorschriften ein, insbesondere DSGVO und BDSG.
- (2)Für die Recherche und Ansprache möglicher Partner sind wir eigenständig verantwortlich und beachten dabei insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für personenbezogene Daten, die der Kunde uns übergibt oder die er nach einer Übergabe verarbeitet, ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er uns Daten rechtmäßig übermitteln darf.
- (3)Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, zum Beispiel bei der Pflege von Partnerdaten in seinen Systemen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
- (1)An den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Partner-One-Pager, Texte und Zielpartnerlisten in der übergebenen Form (Firmennamen ohne Kontaktdaten), erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Er darf sie auch nach Vertragsende uneingeschränkt weiter nutzen und bearbeiten.
- (2)Unsere Methoden, Vorlagen, Prozesse und unser allgemeines Know-how bleiben unser Eigentum. Wir dürfen sie weiter nutzen, ohne vertrauliche Informationen des Kunden offenzulegen.
- (3)Unsere Datenbank, Rechercheergebnisse, Kontaktdaten und Gesprächsnotizen sowie Kontakte und Beziehungen, die wir unabhängig vom Auftrag pflegen, bleiben unsere. Die Partnerbeziehungen, die nach einer Übergabe mit dem Kunden entstehen, stehen dem Kunden zu. Was er bei Vertragsende erhält, regelt § 8 Abs. 4.
§ 14 Referenznennung
- (1)Wir dürfen den Namen des Kunden während der Laufzeit als Referenz in Textform nennen, zum Beispiel auf unserer Website und in Präsentationen. Das Logo des Kunden sowie Ergebnisse, Zitate und Fallstudien verwenden wir nur mit seiner Freigabe in Textform.
- (2)Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Wir entfernen sie dann innerhalb von 30 Tagen. Nach Vertragsende nennen wir die Zusammenarbeit nur in der Vergangenheitsform, sofern der Kunde nicht widerspricht.
§ 15 Haftung
- (1)Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- (2)Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (3)Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- (4)Wir haften nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Leistungen von Partnern, für Vereinbarungen zwischen Kunde und Partner und nicht dafür, dass aus Partnerschaften Kunden oder Umsätze entstehen.
- (5)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Geschäftsführer, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Freistellung
Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Materialien oder Angaben des Kunden Rechte Dritter verletzen oder unzutreffend sind oder dass sein Partnerprogramm gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (§ 5 Abs. 3). Das gilt nicht, soweit wir die Rechtsverletzung selbst zu vertreten haben. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
§ 17 Verjährung
Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 18 Änderungen dieser AGB
- (1)Für jeden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser AGB. Den Stand nennen wir am Anfang dieser AGB. Auf Anfrage stellen wir die für einen Vertrag geltende Fassung als PDF bereit.
- (2)Änderungen für laufende Verträge gelten nur, wenn beide Seiten ihnen in Textform zustimmen.
§ 19 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- (3)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Absprachen haben Vorrang.
- (4)Vertragssprache ist Deutsch.
- (5)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B: Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
§ 20 Partner Kickstart
- (1)Der Partner Kickstart ist ein Projekt zum Aufbau eines Partnerkanals. Der Zeitraum beträgt im Ausgangsmodell 60 Tage ab Kickoff. Umfang und Zeitraum ergeben sich aus dem Angebot. Die Zielpartnerliste umfasst höchstens die im Angebot genannte Zahl an Unternehmen, mangels Angabe 100.
- (2)Wir sprechen jedes Unternehmen der freigegebenen Zielpartnerliste an und fassen bis zu zweimal nach, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Damit ist die Ansprache dieses Unternehmens abgeschlossen, auch wenn keine Antwort kommt. Ist die Ansprache am Ende des Zeitraums nicht abgeschlossen, arbeiten wir höchstens 30 weitere Tage ohne zusätzliche Vergütung daran weiter. Das gilt nicht, soweit die Verzögerung auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruht. Nachträgliche Erweiterungen der Zielpartnerliste sind nicht umfasst und werden gesondert vereinbart.
- (3)Die Vergütung ist vollständig vor Projektstart fällig. Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Endet das Projekt ausnahmsweise vorzeitig, etwa durch Kündigung aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesetzlichen Kündigungsrechts, ohne dass wir dies zu vertreten haben, rechnen wir so ab: Die Grundlagenphase (Kickoff, Partner-ICP, One-Pager, Zielpartnerliste) entspricht 40 % der Vergütung und ist mit ihrer Fertigstellung verdient. Die übrigen 60 % verdienen wir anteilig im Verhältnis der angesprochenen Unternehmen zur Größe der freigegebenen Zielpartnerliste. Den Rest erstatten wir.
§ 21 Partnerships as a Service
- (1)Bei Partnerships as a Service übernehmen wir laufend vereinbarte Aufgaben im Partnergeschäft des Kunden. Den monatlichen Leistungsumfang legt das Angebot fest. Ob wir dabei auch neue Partner gewinnen, entscheidet der Kunde. Bucht er die Neuakquise dazu, zahlt er zusätzlich zur monatlichen Vergütung eine Vergütung je neu gewonnenem Partner nach dem Angebot. Für Aktivierung, Vergütungsfälligkeit und Abrechnung gilt § 22 entsprechend. Ohne Neuakquise fällt keine Vergütung je Partner an. Kapazitäten, die wir bereitgestellt haben und die der Kunde aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht nutzt, verfallen am Monatsende und werden nicht erstattet. Leistungen, die wir aus Gründen, die bei uns liegen, nicht erbringen, holen wir im Folgemonat nach.
- (2)Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Wir berichten monatlich über Aktivitäten und Status.
- (3)Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot und beträgt mangels Angabe drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- (4)Eine Anpassung der monatlichen Vergütung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Sie gilt nur, wenn der Kunde zustimmt. Andernfalls läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter und kann von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.
§ 22 Pay per Partner
- (1)Bei Pay per Partner besteht die Vergütung aus einem Fixanteil und einer Vergütung je aktiviertem Partner. Der Fixanteil wird je nach Modell einmalig (Modell A, Projekt) oder monatlich (Modell B, Monatlich) berechnet. Die Vergütung je Partner richtet sich danach, wie der Partner gewonnen wurde: durch unsere Direktansprache für den Kunden (Direkt-Partner) oder über den HR Partner Hub (Hub-Partner, § 23). Die Beträge ergeben sich aus dem Angebot.
- (2)Hub-Partner ist, wer das Programm des Kunden in der Programmauswahl des Hubs gewählt hat, auch wenn er danach einen eigenen Vertrag mit dem Kunden schließt. Direkt-Partner ist, wer von der freigegebenen Zielpartnerliste stammt oder außerhalb des Hubs von uns übergeben wurde. Jeder Partner wird nur einmal vergütet. Erfüllt ein Unternehmen beide Voraussetzungen, gilt es als Hub-Partner.
- (3)Wir schulden qualifizierte Übergaben, keine bestimmte Zahl an Empfehlungen durch die Partner. Der Ablauf bis zur Aktivierung ist: (a) Wir sprechen die Unternehmen der vom Kunden freigegebenen Zielpartnerliste an (§ 9 Abs. 1). Mit der Freigabe stimmt der Kunde der Ansprache zu und erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, mit jedem dieser Unternehmen zusammenzuarbeiten. Unternehmen außerhalb der Zielpartnerliste übergeben wir nur, wenn der Kunde sie vorher in Textform freigegeben hat. (b) Interessierte Unternehmen übergeben wir per Intro-E-Mail oder in einem gemeinsamen Termin. (c) Das Unternehmen ist aktiviert, sobald es nach der Übergabe die Partnerkonditionen des Kunden, die wir im Kickoff festhalten, gegenüber dem Kunden oder uns in Textform angenommen oder einen Partnervertrag mit dem Kunden geschlossen hat. Eine bloße Interessenbekundung genügt nicht. Ein unterschriebener Partnervertrag ist nicht erforderlich. (d) Wir bestätigen jede Aktivierung per E-Mail mit Name des Partners, Datum und Nachweis der Zusage.
- (4)Ergibt sich nach der Freigabe ein sachlicher Grund gegen die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, insbesondere rechtliche, regulatorische oder Compliance-Gründe oder weil es inzwischen Wettbewerber ist, teilt er uns das vor der Übergabe in Textform mit. Wir übergeben das Unternehmen dann nicht, und es entsteht keine Vergütung. Liegt eine Zusage nach Buchstabe (c) tatsächlich nicht vor, kann der Kunde der Aktivierungsbestätigung widersprechen. Hat ein Unternehmen seine Bereitschaft erklärt und kommt ein vereinbarter Übergabe-Termin aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht innerhalb von 14 Tagen zustande, gilt es als aktiviert. Für Partner aus dem HR Partner Hub gilt § 23 Abs. 7.
- (5)Die Vergütung je aktiviertem Partner fällt für jeden Partner einmal an, unabhängig davon, welchen Umsatz er später bringt oder wie lange die Partnerschaft besteht. Eine Erstattung bei späterer Beendigung der Partnerschaft erfolgt nicht. § 9 Abs. 3 (Umgehungsschutz) gilt.
- (6)Wir stellen die Vergütung je Partner nach der Aktivierungsbestätigung gesammelt zum Monatsende in Rechnung, mit einer Aufstellung der Aktivierungen. Sie ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig (§ 7 Abs. 2).
- (7)Modell A: Der Vertrag beginnt mit dem Kickoff und läuft für den im Angebot genannten Zeitraum. Er endet mit dessen Ablauf, ohne sich automatisch zu verlängern. Ist die im Angebot genannte Zielzahl an Partnern vorher erreicht, arbeiten wir bis zum Ende des Zeitraums weiter. Jeder weitere Partner wird mit der Vergütung je Partner abgerechnet, ein weiterer Abschlussbetrag entsteht nicht. Der Kunde kann Modell A jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Der einmalige Fixanteil wird nicht erstattet. Ein im Angebot vereinbarter Abschlussbetrag wird einmal mit der Aktivierung des Partners in Rechnung gestellt, mit dem die Zielzahl erreicht ist. Endet der Vertrag vorher, durch Kündigung des Kunden oder durch Zeitablauf, wird der Abschlussbetrag anteilig im Verhältnis der aktivierten Partner zur Zielzahl fällig. Danach kann der Kunde Modell A erneut beauftragen oder zu Modell B wechseln.
- (8)Modell B: Der Vertrag beginnt mit dem Kickoff. Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Danach ist der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
§ 23 HR Partner Hub
- (1)Im HR Partner Hub stellen wir Partnern das Programm des Kunden gemeinsam mit Programmen anderer Anbieter vor, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Wir stellen jedem Partner gezielt die Anbieter vor, die zu seinen Kunden passen, nicht alle Anbieter auf einmal. Eine Vorstellung bei allen Partnern oder eine Mindestzahl an Anbietern im Hub schulden wir nicht. Der Kunde kann den Hub allein buchen (Modell C) oder erhält ihn bei Pay per Partner (Modell A oder B) ohne zusätzliche Monatsgebühr, sofern seine Kategorie frei ist. Bei Modell C zahlt er eine monatliche Gebühr je Kategorie und eine Vergütung je Hub-Partner, in Modell A und B die Vergütung je Hub-Partner nach § 22. Kategorie, Beträge, Beginn und Mindestlaufzeit regelt das Angebot. Die Kategorie ist mit dem Vertragsschluss für den Kunden vergeben. Start des Hubs ist der Tag, an dem wir die Programmauswahl erstmals an Partner verschicken. Wir teilen ihn mindestens 14 Tage vorher in Textform mit und stellen mit dieser Mitteilung die Vorauszahlung in Rechnung. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Start. Startet der Hub nicht bis zum 31. März 2027, kann der Kunde von Modell C zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren erstatten wir dann vollständig. Vor ihrem Ablauf, auch vor dem Start, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach verlängert sich Modell C um jeweils sechs Monate, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Zeitraums in Textform kündigt.
- (2)Bei Modell A und B endet die Teilnahme am Hub mit dem jeweiligen Vertrag. Vorher kann der Kunde in Textform zu Modell C wechseln. Seine Kategorie bleibt dann ohne Unterbrechung vergeben. Ein automatischer Wechsel findet nicht statt. Zusagen, die vor Vertragsende eingegangen sind, werden nach § 22 vergütet. Geschlossene Tippgeberverträge laufen zwischen Kunde und Partner nach ihren eigenen Bedingungen weiter.
- (3)Anders als bei der Direktansprache (§ 22), bei der wir Partner per Intro übergeben und Kunde und Partner ihre Zusammenarbeit selbst vereinbaren, kommt im Hub der Vertrag zwischen Kunde und Partner über die Programmauswahl zustande: Der Partner kreuzt das Programm des Kunden an, wir leiten seine Zusage per Intro-E-Mail weiter, und damit ist der Tippgebervertrag geschlossen und der Partner als Hub-Partner aktiviert (Absätze 5 bis 7). Für weitere Partnernetzwerke von YEAH PARTNER gilt dieser Paragraf entsprechend.
- (4)Seine Bedingungen für Partner legt der Kunde in einem Programmsteckbrief fest, insbesondere Provision, Zuordnung von Empfehlungen, Auszahlung, Kundenvorteil und Ansprechperson. Er kann eigene Regeln ergänzen, etwa ob Partner mit seinem Namen werben oder Suchmaschinenanzeigen schalten dürfen. Im Übrigen gelten die Tippgeber-Standardbedingungen. Steckbriefe tragen eine Versionsnummer. Änderungen gelten nur für Zusagen, die frühestens 30 Tage nach ihrer Mitteilung an uns eingehen. Bestehende Tippgeberverträge ändern sie nur, wenn der Partner in Textform zustimmt. Die Tippgeber-Standardbedingungen sind unter yeahpartner.com/dokumente/tippgeber-standardbedingungen.pdf abrufbar.
- (5)Mit der Buchung des Hubs bietet der Kunde jedem Partner, dem wir sein Programm vorstellen, einen Tippgebervertrag zu den Bedingungen seines Steckbriefs an. Wir überbringen dieses Angebot und die Antwort des Partners jeweils als Bote. Sagt der Partner in Textform zu, zum Beispiel mit einem Kreuz bei „Ja, ich bin dabei“ in der Programmauswahl, leiten wir seine Zusage mit einer Intro-E-Mail an den Kunden weiter, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Die Intro-E-Mail nennt die Version des Steckbriefs, auf die sich die Zusage bezieht. Mit dem Eingang dieser E-Mail beim Kunden kommt der Tippgebervertrag direkt zwischen Kunde und Partner zustande. Eine weitere Unterschrift ist nicht nötig. Programmauswahl, Zusage und Intro-E-Mail bewahren wir als Nachweis auf. YEAH PARTNER wird nicht Vertragspartei, schließt keine Verträge im Namen einer Seite und nimmt keine Zahlungen entgegen.
- (6)Möchte ein Partner den Kunden erst kennenlernen, organisieren wir einen Intro-Call. Sagt der Partner danach per E-Mail an uns zu, gilt Absatz 5. Schließt er stattdessen direkt einen Vertrag mit dem Kunden, ist er ebenfalls als Hub-Partner aktiviert.
- (7)Ein Hub-Partner ist aktiviert, wenn die Intro-E-Mail mit seiner Zusage beim Kunden eingegangen ist. Wir rechnen die Vergütung je Hub-Partner nach Ablauf der Frist in Absatz 8 ab. Keine Vergütung lösen aus: die Teilnahmeerklärung eines Partners allein, ein Kreuz bei „Erst kennenlernen“ und ein Intro-Call ohne anschließende Zusage.
- (8)Partner, mit denen der Kunde nicht zusammenarbeiten möchte, kann er vorab in Textform ausschließen, insbesondere die Unternehmen seiner Partnerbestandsliste. Ihnen stellen wir sein Programm nicht vor. Im Programmsteckbrief kann er außerdem Mindestanforderungen an Partner festlegen, die der Partner mit seiner Zusage bestätigt. Erfüllt ein Partner eine solche Mindestanforderung nachweislich nicht oder stehen der Zusammenarbeit rechtliche, regulatorische oder Compliance-Gründe entgegen, kann der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Intro-E-Mail in Textform widersprechen. Dann entsteht keine Vergütung, und der Kunde kann den Tippgebervertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Empfehlungen, die der Kunde vorher angenommen hat, vergütet er dem Partner nach dem Steckbrief. Im Übrigen bleibt die Vergütung bestehen, auch wenn der Kunde den Tippgebervertrag später nach dessen Bedingungen kündigt.
- (9)Während der Laufzeit nehmen wir keinen weiteren Anbieter derselben Kategorie in den Hub auf. Welche Leistungen zur Kategorie gehören, beschreibt das Angebot. Partner verpflichten wir nicht, nur für den Kunden tätig zu sein.
- (10)Der Kunde zahlt Provisionen direkt und pünktlich an die Partner, bearbeitet Empfehlungen innerhalb der im Steckbrief genannten Zeit und erteilt Partnern keine Weisungen oder Zielvorgaben. Gerät er mit Zahlungen an Partner wiederholt in Verzug, dürfen wir sein Programm aus dem Hub nehmen.
- (11)Gegenüber Partnern legen wir offen, dass Anbieter für ihre Teilnahme am Hub eine Vergütung an uns zahlen, und nennen die Kriterien, nach denen wir Anbieter aufnehmen.
§ 24 Workshops und Beratung
- (1)Workshops und Beratungsleistungen erbringen wir zu den im Angebot genannten Konditionen, remote oder vor Ort.
- (2)Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis fünf Werktage vorher einmalig kostenfrei verschieben. Bei späterer Absage oder Verschiebung bleibt die Vergütung geschuldet, es sei denn, ein Ersatztermin findet innerhalb von vier Wochen statt.
Teil C: Bestimmungen für Partner
Dieser Teil gilt für Beratungen, Agenturen, Dienstleister und Netzwerke, denen wir Lösungen unserer Kunden vorstellen.
§ 25 Zusammenarbeit mit Partnern
- (1)Die Zusammenarbeit mit YEAH PARTNER ist für Partner kostenlos. Es bestehen keine Mindestmengen, keine Exklusivität und keine Pflicht, eine vorgestellte Lösung zu empfehlen.
- (2)Vereinbarungen über Vergütungen, Provisionen oder sonstige Vorteile trifft der Partner direkt mit dem jeweiligen Anbieter. Ansprüche daraus bestehen nur gegenüber dem Anbieter. Wir zahlen keine Vergütungen und haften nicht für Zahlungen, Leistungen oder Angaben der Anbieter.
- (3)Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, seine gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten einzuhalten. Dazu gehören insbesondere Erlaubnispflichten (zum Beispiel nach § 34d GewO bei Versicherungen), die Offenlegung einer Vergütung gegenüber seinen Kunden, wo dies erforderlich ist, sowie die Vorschriften gegen Korruption im geschäftlichen Verkehr.
- (4)Informationen über Anbieter und deren Konditionen, die wir dem Partner zur Verfügung stellen, sind vertraulich zu behandeln.
- (5)Die Haftungsregelung in § 15 gilt entsprechend.
- (6)Im HR Partner Hub unterschreibt der Partner einmal eine Teilnahmeerklärung. Danach stellen wir ihm Programme von Anbietern vor und überbringen deren Angebote als Bote. Sagt er einem Anbieter in Textform zu, zum Beispiel mit einem Kreuz in der Programmauswahl, leiten wir die Zusage mit einer Intro-E-Mail an den Anbieter weiter. Mit deren Eingang kommt der Tippgebervertrag direkt zwischen Partner und Anbieter zustande, ohne weitere Unterschrift. YEAH PARTNER wird nicht Vertragspartei. Die Teilnahmeerklärung geht diesem Teil C vor.
- (7)Diese Bestimmungen gelten, wenn wir einen Partner bei Beginn der Zusammenarbeit auf sie hinweisen.